Impressum

Optik Janner GmbH

Hafnerstraße 5

2130 Mistelbach

Österreich

 

Tel: +43 (0) 2572 / 21 65
Fax: +43 (0) 2572 / 21 65 59
E-Mail: o
ffice@optik-janner.at

Firmenbuchnummer:
FN 239463b


Ust.-ID-Nr:
ATU57356747


Bankverbindung:
Optik Janner GmbH
IBAN: AT20 2011 1201 1146 2600
BIC: GIBAATWWXXX

Erste Bank


Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für private und gewerbliche Kunden.

 

 

 AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der OPTICON Handels  GmbH und sämtlicher Partnerbetriebe wie „augen auf! Optiker“ und „Das  neue Hören Akustiker“

I. Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens bzw. der Partnerbetriebe erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGLB, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Sämtliche unserer privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AGLB zu verstehen. Entgegenstehende oder von unseren AGLB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren AGLB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.


II. Vertragsabschluss bzw. Vertragsgrundlage

Unsere Anbote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Von diesen AGLB oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichende mündliche Zusagen, Nebenabreden und dergleichen, insbesondere solche, die von Verkäufern, Zustellern, etc. abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc. wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. Im Falle eines Irrtums bei der Preisauszeichnung besteht kein Kontraktionszwang zu den fälschlich ausgezeichneten Bedingungen.  

Jeder Auftrag bedarf zum Vertragsabschluss einer Auftragsbestätigung. Das Absenden oder Übergeben der vom Kunden bestellten Ware bewirkt ebenfalls den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch achttägige Frist, ab Zugang des Angebotes daran gebunden. Der Punkt II. a) 1. und 2. Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.


III. Preisdarstellung

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes  ausdrücklich  vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen und  grundsätzlich  freibleibend – dieser Punkt gilt ausschließlich bei   Endverbraucherpreisen.


IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere  Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen oder  nach Vereinbarung. Unsere Rechnungen sind ab Warenübernahme zur Zahlung  fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht  zulässig. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten  allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden  gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf unserem Geschäftskonto  als geleistet.  

Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir ab  Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von derzeit 4 % über dem 1  Monats Euribor zu verrechnen. Weitere Ansprüche, wie insbesondere der  Anspruch auf höhere Zinsen, aus dem Titel des Schadenersatzes bleiben  vorbehalten.


V. Vertragsrücktritt

Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen  sind wir auch bei Annahmeverzug (Pkt. VII) oder anderen wichtigen  Gründen, wie insbesondere Eröffnung des Konkursverfahrens über das  Vermögen eines Vertragspartners oder Abweisung eines Konkursantrages  mangels kostendeckenden Vermögens, zum Rücktritt vom Vertrag  berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des  Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des  Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen  Schadens zu begehren.  

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen  weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und  berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten  und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder -  gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist - vom Vertrag  zurückzutreten.  

Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein -  vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so  haben wir die Wahl, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder  der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der  Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten  Schadenersatz in der Höhe von mindestens 15 % des  Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen bzw.  feststellbaren „Schaden“ zu bezahlen.


VI. Mahn- und Inkassospesen

Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden  Mahnspesen in Höhe von mindestens EUR 4,-- zuzüglich Porto pro erfolgter  Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im  Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von mindestens EUR 4,-- zu ersetzen.  Darüber hinaus sind uns alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung   notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, z.B. die eines  Inkassoinstitutes, wobei maximal die Vergütung gebührt, die sich aus der  Verordnung des Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten  (BMwA) über Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen  ergibt.


VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug, Auftragsstornierung

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für  etwaige Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch  diese Leistungen gegen gesonderte Zahlung von uns erbracht bzw.  organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich  aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag,  mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen  Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.  Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein  branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.  

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart  angenommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, die Ware entweder bei  uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des  Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung  stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten  Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf  Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen  Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu  verwerten.  

Bei der Stornierung eines bereits erteilten  Auftrages gebührt der OPTICON Handels GmbH oder deren Partnerbetriebe  der Ersatz aller jener Aufwendungen, die für die Erstellung und  Durchführung des Auftrages aufgelaufen sind. Weiters gebührt Ersatz für  bereits erstellte Teilleistungen und im Hinblick auf den Auftrag  erfolgte Bestellungen.


VIII. Erfüllungsort und Gefahrenübergang

Erfüllungsort unserer Leistungen ist grundsätzlich eines unserer Ladenlokale. Versendungen oder Zustellungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und zu seinen Lasten und auf sein Risiko mittels einem von der OPTICON Handels GmbH bzw. deren Partnerbetriebe bestimmten Transporteurs. Unbeschadet der gesetzlichen Regelungen geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung jedenfalls mit der Übergabe an den Transporteur - auch bei Lieferung frei Bestimmungsort - auf den Käufer über.


IX. Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.  

Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen bis zu 14 Tagen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt jedoch in keinem Falle zu weitergehenden Regressansprüchen.


X. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir  bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch  Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung.  Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels  zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung  der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.  

Im Sinne der § 377 f HGB ist die Ware nach der  Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen sechs Werktagen, zu  untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich,  längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter  Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu  geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen drei  Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine  Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als  genehmigt. Der Punkt X. a) und b) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.  

Bei Verbrauchergeschäften können wir uns bei  einer Gattungsschuld von den Ansprüchen des Kunden auf Aufhebung des  Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass  wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie   austauschen. Wir können uns von der Pflicht zur Gewährung einer  angemessenen Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener  Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung  bewirken oder das Fehlende nachtragen.


XI. Kostenvoranschläge und Servicearbeiten

Kostenvoranschläge für Reparaturen sind grundsätzlich kostenpflichtig  und werden unabhängig von einem eventuellen Reparaturauftrag in  Rechnung gestellt. Kostenvoranschläge bzw. Angebote für technische  Zusammenstellungen sind das geistige Eigentum der OPTICON Handels GmbH  bzw. deren Partnerbetriebe und können kostenpflichtig sein. Für  Fremdreparaturen gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen des  Reparateurs. Die Haftung für einen allfälligen Verlust oder die  Beschädigung von nicht gesicherten Daten ist ausgeschlossen. Der Kunde  ist für die Sicherung seiner Daten sowie allenfalls spezifischer  Benutzereinstellungen vor Beginn der Servicearbeiten selbst  verantwortlich. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die ausgeführte  Reparatur sowie die ersetzten Material- bzw. Baugruppen. Weitergehende  Ansprüche sind ausgeschlossen. Für gelieferte Ersatzteile mit  Seriennummer wird eine Teilegarantie nach den jeweiligen  Herstellerbedingungen gewährt. Die Gewährleistung für allfällige Mängel   im Zusammenhang mit den Servicearbeiten gilt nur für den Fall, dass  eine Mängelrüge innerhalb von 14 Tagen ab Abholung bzw. Übergabe des  Objekts erhoben wird. Der letzte Satz gilt nicht bei  Verbrauchergeschäften.


XII. Sonderangebote bzw. Katalog- und Prospektware

Der Anspruch auf die Lieferung von Sonderangeboten und  Einzelstücken  ist gültig, solange der Vorrat reicht. Nachbestellungen  oder  Reservierungen für diese Waren sind ausgeschlossen. Im Falle einer   Reklamation auf Ware unter diesen Titel besteht ein Ersatzanspruch nur   auf eine qualitativ gleichwertige Ware.


XIII. Schadenersatz bzw. Regressansprüche

Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns sind  in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von  leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.  

Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen  beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen AGLB enthaltenen  oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch  dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines  Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.


XIV. Produkthaftung laut § 12 - PHG

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind  ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig  verschuldet worden ist.


XV. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren und Sachen werden von uns bzw. unseren  Partnerbetrieben unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis  zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.  

Bei Zurückforderung bzw. Zurücknahme der unter  Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch uns liegt nur dann ein  Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei  Warenrücknahme sind wir - unbeschadet weiterer Ansprüche - berechtigt,  angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.  

Sofern der Erwerber die von uns gelieferten Waren  oder Sachen vor Erfüllung sämtlicher unserer Forderungen verarbeitet  oder bearbeitet, erwirbt er dadurch nicht Eigentum daran. Wir erwerben   Miteigentum an der dadurch entstandenen neuen Sache im Verhältnis des  Wertes der von uns gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten Waren   im Zeitpunkt der Ver- oder Bearbeitung.  

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf  der Käufer weder verpfänden noch sicherungshalber übereignen. Bei  etwaigen Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte  Personen ist der Käufer verhalten, unser Eigentumsrecht geltend zu  machen und uns unverzüglich zu verständigen.  

Nur ein Unternehmer, zu dessen ordentlichem  Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört,  darf bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung  über die Vorbehaltsware verfügen.  

Der Kunde trägt das volle Risiko für die  Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des  Verlustes oder der Verschlechterung.


XVI. Forderungsabtretungen

a) Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.


XVII. Terminverlust

a) Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in  Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht  fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch  ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig  werden.  

b) Punkt XVII. a) gilt bei Verbrauchergeschäften  soweit wir unsere Leistung vollständig erbracht haben, auch nur eine  rückständige Teilleistung des Kunden mindestens sechs Wochen fällig  ist, und wenn wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von  zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminsverlustes gemahnt  haben.


XVIII. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes  wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die  Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische  Gerichtsbarkeit. Gerichtsstand ist bei der OPTICON Handels GmbH 4600  Wels bzw. bei den Partnerbetrieben der Hauptgeschäftssitz laut  Firmenbuch.


XIX. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

a) Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die  im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung  dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und  verarbeitet werden.  

b) Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner  Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das  vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig  erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen  auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene  Adresse gesendet werden.  

c) Pläne, Skizzen oder sonstige technische  Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen  und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran  keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.  


XX. Salvatorische Klausel Datenschutz

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGLB ganz oder  teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt  dies die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen nicht.  

Stand April 2006

  

Datenschutz

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